Bauplatzerklärung · Wien
Bauplatzerklärung in Wien: Bebaubarkeit eines Grundstücks prüfen
Nicht jedes Grundstück ist ein Bauplatz. Wer kauft, bevor die Bebaubarkeit geklärt ist, kauft ein Risiko.
- Dove
- Wien ()
- Ente
- Magistrat der Stadt Wien: MA 37 (Baupolizei) und MA 64
- Primo passo
- Begleitung im Verfahren
Bebaut werden dürfen in Österreich nur Grundstücke, die als Bauplatz erklärt wurden oder in einer Baulandwidmung liegen — je nach Landesbauordnung und Flächenwidmung der Gemeinde. Die Bauplatzerklärung beziehungsweise Bauplatzbewilligung erteilt die Baubehörde beziehungsweise die Gemeinde. Sie ist die Voraussetzung für jede spätere Baubewilligung und damit die erste Prüfung vor jedem Grundstückskauf.
Wann sie erforderlich ist
- Vor dem Kauf eines unbebauten Grundstücks
- Wenn ein Grundstück außerhalb der gewidmeten Baulandflächen bebaut werden soll
- Bei Grundstücksteilungen: jeder neue Teil muss für sich bebaubar sein
- Wenn aus altem Bestand neues Bauland werden soll
- Vor jedem Bauansuchen auf einem Grundstück ohne geklärten Bauplatzstatus
Wann sie nicht erforderlich ist
Es lohnt sich, das zu sagen: oft wird für ein Verfahren gezahlt, das gar nicht nötig war.
- Bei Grundstücken, die bereits rechtskräftig als Bauplatz erklärt sind
- Für Vorhaben auf bestehenden Bauplätzen in gewidmetem Bauland — hier prüft die Baubewilligung den Rest
Was Sie bereithalten sollten
- Grundbuchauszug und Katastraldaten des Grundstücks
- Auskunft der Gemeinde zur Flächenwidmung
- Angaben zur Erschließung: Straßenanbindung, Wasser, Kanal, Energie
- Bei Teilungen: ein Teilungskonzept mit den geplanten Grundstücksgrenzen
Die Flächenwidmung der Gemeinde ist der erste Anlaufpunkt — sie entscheidet oft schon, ob eine Bauplatzerklärung überhaupt in Betracht kommt.
So arbeite ich
Vorprüfung
Widmung, Erschließung und Bauplatzstatus im Abgleich: Ist das Grundstück bebaubar, unter welchen Bedingungen, und welcher Weg führt zur Bauplatzerklärung.
Vorbereitung des Ansuchens
Zusammenstellung der Unterlagen über Erschließung, Grenzen und Widmung und Einreichung bei Baubehörde beziehungsweise Gemeinde.
Begleitung im Verfahren
Rückfragen der Gemeinde und der Baubehörde, Abstimmung der Beteiligten bis zur rechtskräftigen Bauplatzerklärung.
Die genannten Zeiten sind meine Bearbeitungszeiten. Die Verfahrensdauer hängt vom Bundesland und von der Gemeinde ab.
Ein reales Beispiel
Grundstück am Ortsrand, Widmung unklar
Ein Grundstück am Stadtrand sollte gekauft werden — der Preis war attraktiv, die Widmung unklar. Die Vorprüfung ergab: Grünland, keine Erschließung, keine realistische Chance auf eine Bauplatzerklärung. Der Kauf wurde nicht abgeschlossen. Genau dafür ist die Prüfung da: Sie kostet eine Woche, der Fehlkauf hätte Jahre gekostet.
Sagen Sie mir, was Sie brauchen
Ich antworte persönlich. Wenn Ihnen ein Anruf lieber ist, schreiben Sie mir, wann ich Sie erreichen kann.
Zuständige Behörde: Magistrat der Stadt Wien: MA 37 (Baupolizei) und MA 64. Den Bauplan für bewilligungspflichtige Bauvorhaben darf in Österreich nur eine gesetzlich dazu befugte Person zeichnen: Architekten und Zivilingenieure als Ziviltechniker mit staatlicher Befugnis und Eintragung in der Kammer der Ziviltechniker, oder Baumeister im gesetzlich begrenzten Rahmen — die Details unterscheiden sich zwischen den neun Landesbauordnungen. Ein in Italien niedergelassener Architekt kann nach § 31 ZTG 2019 vorübergehend und gelegentlich in Österreich tätig werden, ohne Eintragung in die Kammer und ohne vorherige Anzeige, muss dabei aber die österreichischen Berufs- und Standesregeln einhalten und den Auftraggeber vorab über Eintragung, Aufsichtsbehörde, Berufstitel, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Berufshaftpflichtversicherung informieren. Für die Zeichnung des Bauplans ist in der Praxis die Zusammenarbeit mit einem eingetragenen österreichischen Ziviltechniker erforderlich.