Baubewilligung · Wien
Baubewilligung in Wien: Ansuchen, Unterlagen, Ablauf
Das Bauansuchen scheitert selten am Entwurf. Es scheitert an unvollständigen Unterlagen und an Fragen, die man vor der Einreichung hätte klären können.
- Dove
- Wien ()
- Ente
- Magistrat der Stadt Wien: MA 37 (Baupolizei) und MA 64
- Primo passo
- Begleitung im Verfahren
Die Baubewilligung erteilt die Baubehörde erster Instanz nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes — in Österreich gibt es neun Landesbauordnungen. In Wien ist die MA 37 (Baupolizei) zuständig. Das Verfahren sieht in der Regel eine Bauverhandlung mit den Nachbarn vor und endet mit einem Bescheid. Den Bauplan darf nur eine gesetzlich dazu befugte Person zeichnen — das muss geklärt sein, bevor irgendetwas eingereicht wird.
Wann sie erforderlich ist
- Neubau, Zubau und Aufstockung
- Umbauten mit Eingriff in tragende Teile oder in die Fassade
- Änderung der Nutzung oder der Widmung
- Vorhaben, die nach der Landesbauordnung bewilligungspflichtig sind — die Schwellen unterscheiden sich von Land zu Land
- Nachträgliche Bewilligung eines Schwarzbaus, sofern das Vorhaben formell und inhaltlich rechtmäßig ist
Wann sie nicht erforderlich ist
Es lohnt sich, das zu sagen: oft wird für ein Verfahren gezahlt, das gar nicht nötig war.
- Bewilligungsfreie Vorhaben nach der Landesbauordnung: kleine Nebengebäude, Einfriedungen, Pergolen, reine Instandhaltung — oft aber trotzdem der Gemeinde zu melden
- Anzeigepflichtige Vorhaben: hier genügt eine Bauanzeige, ohne Bauverhandlung
Was Sie bereithalten sollten
- Grundbuchauszug und Katastralauszug des Grundstücks
- Bestandspläne des Gebäudes, soweit vorhanden
- Angaben zur Widmung und zur Flächenwidmung der Gemeinde
- Bei Bestandsgebäuden: eine Aufnahme des tatsächlichen Zustands
Fehlende oder veraltete Bestandspläne sind der Normalfall. Deren Rekonstruktion ist meist der aufwendigste Teil der Vorbereitung.
So arbeite ich
Vorprüfung
Widmung, Bestand und Vorhaben im Abgleich: was bewilligungsfähig ist, was anzeigepflichtig oder frei bleibt und welche Unterlagen fehlen — bevor Kosten entstehen.
Vorbereitung des Bauansuchens
Bestandsaufnahme, Entwurf und Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichungsreife, in Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde und mit einer befugten Person für den Bauplan.
Begleitung im Verfahren
Rückfragen der Behörde, Bauverhandlung mit den Nachbarn, Nachforderungen und Abstimmung bis zur Erteilung der Bewilligung.
Die genannten Zeiten sind meine Bearbeitungszeiten. Die Verfahrensdauer der Baubehörde kommt hinzu und unterscheidet sich erheblich zwischen den Bundesländern und Ämtern.
Ein reales Beispiel
Altbauwohnung ohne vollständige Bauakte
Ein häufiger Ausgangspunkt in Wien: Die Wohnung soll umgebaut werden, aber niemand weiß, was ursprünglich bewilligt wurde. Erst die Rekonstruktion des bewilligten Zustands zeigt, ob es ein normales Bauansuchen ist oder ob zuerst ein Bestand zu legalisieren ist — zwei sehr verschiedene Wege.
Sagen Sie mir, was Sie brauchen
Ich antworte persönlich. Wenn Ihnen ein Anruf lieber ist, schreiben Sie mir, wann ich Sie erreichen kann.
Zuständige Behörde: Magistrat der Stadt Wien: MA 37 (Baupolizei) und MA 64. Den Bauplan für bewilligungspflichtige Bauvorhaben darf in Österreich nur eine gesetzlich dazu befugte Person zeichnen: Architekten und Zivilingenieure als Ziviltechniker mit staatlicher Befugnis und Eintragung in der Kammer der Ziviltechniker, oder Baumeister im gesetzlich begrenzten Rahmen — die Details unterscheiden sich zwischen den neun Landesbauordnungen. Ein in Italien niedergelassener Architekt kann nach § 31 ZTG 2019 vorübergehend und gelegentlich in Österreich tätig werden, ohne Eintragung in die Kammer und ohne vorherige Anzeige, muss dabei aber die österreichischen Berufs- und Standesregeln einhalten und den Auftraggeber vorab über Eintragung, Aufsichtsbehörde, Berufstitel, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Berufshaftpflichtversicherung informieren. Für die Zeichnung des Bauplans ist in der Praxis die Zusammenarbeit mit einem eingetragenen österreichischen Ziviltechniker erforderlich.